Infos
Wer verordnet logopädische Behandlungen?
Logopädische Therapien werden von Kinderärzten, HNO-Ärzten, Zahnärzten, Kieferorthopäden, Neurologen, Hausärzten oder anderen Fachärzten u. Kliniken ausgestellt.
Da die Verordnungen/Rezepte nach Ausstellung nur 4 Wochen Gültigkeit besitzen, holen Sie diese bitte erst kurz vor dem ersten Behandlungstermin ab.
Die Kosten für die Behandlungen von Kindern und Jugendlichen werden komplett von den Krankenkassen übernommen. Erwachsene müssen den gesetzlichen Eigenanteil übernehmen, wenn sie nicht von der
Zuzahlung befreit sind. Der Rest der Behandlungskosten wird auch hier von den Krankenkassen getragen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch zur Verfügung.